Whistleblowing
Als Whistleblower werden Personen bezeichnet, «die als Mitglieder einer Organisation auf Fehler und Missstände, die sie in der Organisation wahrgenommen haben, aufmerksam machen». Whistleblower müssen mit negativen Konsequenzen rechnen. Diese reichen vom Vorwurf der Illoyalität bis zum Verlust der Stelle.
Damit dies nicht mehr passiert, ist es möglich, sich mittels der Plattform «Integrity Line» anonym an die Ombudsstelle zu wenden. Sie selber sind es, die darüber entscheidet, ob Sie sich anonym oder via normalem Kontaktformular mit Namen und Adresse an uns wenden. Ob anonym oder nicht, der weitere Verlauf nach eingegangener Meldung bleibt im Grundsatz gleich (einfach ohne Namensnennung): Die Ombudsperson erkundigt sich bei der betroffenen Stelle bzw. Amt, sie bestellt notfalls Akten ein und führt Gespräche und erstattet Ihnen, geschätzte Hinweisgeberin bzw. Hinweisgeber Bericht.
Ebenfalls in den Aufgabenbereich der Ombudsperson fällt die Untersuchung von Korruption und anderen Missständen in der Verwaltung. Korruption umfasst die aktive und passive Bestechung sowie die Vorteilsgewährung und –annahme (Art. 322ter bis 322octies StGB).
Auch der Regierungsrat hat sich den Themen Whistleblowing und Korruption angenommen und auf den 1. Januar 2018 einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden und externen Personen im Dienst der Verwaltung festgesetzt.
Zusammenfassend gilt: Schauen Sie hin statt weg, und informieren Sie die Ombudsstelle bei Anhaltspunkten, die einen Anhaltspunkt auf Korruption begründen. Die Ombudsperson nimmt sämtliche Meldungen auch anonym entgegen.