Über uns

Wir, die Ombudsstelle des Kantons Zürich, sind eine kleine, agile, unkomplizierte und speditive Organisation, die gerne und für Sie kostenlos Ihre Beschwerden, Sorgen, Nöte und Probleme mit dem Kanton einer näheren Prüfung unterzieht. Aber aufgepasst: Wir sind nicht Partei, wir sind neutral, und wir sind unabhängig. Das heisst, dass wir Sie nicht vertreten können und dürfen, dafür sind die Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen zuständig. Das heisst auf der anderen Seite aber auch, dass wir komplett unabhängig von Regierung und Verwaltung sind, deshalb hat der Verfassungsgeber die Ombudsperson als Magistratsperson ausserhalb der Verwaltung eingebettet. Diese Unabhängigkeit manifestiert sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass die Ombudsstelle ihre Tätigkeit nicht in einer kantonalen Liegenschaft, sondern in privaten Räumlichkeiten ausübt.

Ist die Beschwerde bzw. das Problem erst mal bei uns deponiert, führen wir mit allen Seiten Gespräche, holen Akten ein, studieren sie und versuchen alsdann vermittelnd oder, wo dies nicht möglich ist, mit Empfehlungen den Fall einer Lösung zuzuführen.

Grundsätzlich können Sie alle Probleme mit dem Kanton Zürich, seinen Ämtern und seinen Abteilungen bei uns vorbringen: Sie sind nicht einverstanden mit Entscheiden von Polizei oder Strassenverkehrsamt, Sie bemängeln das Verhalten von Kontrollen im privaten und/oder öffentlichen Verkehr, Sie stören sich an der Höhe von Steuer- oder Spitalrechnungen, beim Familiennachzug klappt es nicht, Beratung und Betreuung und/oder Auszahlungs im Fall von Arbeitslosigkeit ist nicht zufriedenstellend, Sie kriegen auf Anfragen an Behörden und/oder Ämter keine Antwort und vieles andere mehr.

Wichtig: Es muss ein Amt oder eine Behörde des Kantons/Bezirks oder einer angeschlossenen Gemeinde von Ihrem Unmut betroffen sein. Nicht zuständig ist die Ombudsstelle des Kantons Zürich bei Problemen im privaten Bereich.