Kirchgemeinden

Die kantonale Ombudsstelle erfüllt die Aufgaben der Ombudsstelle der Landeskirche (Art. 230 ff. Evangelisch-reformierte Landeskirche – Kirchenordnung). Sie ist im Rahmen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes für alle Angelegenheiten der Landeskirche und der Kirchgemeinden zuständig.

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